Hinweisgeberschutz
Hinweisgebersystem
Damit Compliance-Vorfälle frühzeitig aufgedeckt werden können und eine eventuelle Schadensabwendung bzw. Schadensminderung möglich wird, ist im DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH ein Hinweisgebersystem eingerichtet worden. Es geht vorwiegend um Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße wie beispielweise Korruption, also Straftaten oder andere schwerwiegende Regelverstöße mit potenziell erheblichem Finanz- oder Reputationsschaden für die DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH, den DRK-Gesamtverband oder die Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Allgemeinen. Hinweise können durch Mitarbeitende der DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH sowie durch Externe über das Hinweisgebersystem abgegeben werden.
- Die Hinweisgeberstelle wird durch eine Ombudsstelle mit unabhängigen Vertrauensanwälten ausgeführt. Die Ombudsstelle ist eine neutrale Anlaufstelle. Allen Hinweisgebenden wird dabei Vertraulichkeit der Information und Anonymität zugesichert. Die Ombudsstelle leitet notwendige Schritte zur Aufklärung ein, prüft und dokumentiert alle Verdachtsfälle vollständig.
- Diese Ombudsstelle wird den Anforderungen aus der EU-Hinweisgeberrichtlinie sowie des nationalen Hinweisgeberschutzgesetz gerecht. Auf Grundlage ihres Mandats stehen die Ombudspersonen in regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsleitung (und Betriebsrat). Sie nehmen Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Zusammenhang mit der DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH entgegen.
- Im DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH werden keine Handlungen geduldet, die sich gegen Personen richten, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße gemeldet haben. Das eingerichtete Hinweisgebersystem nimmt somit den Schutz der Hinweisgebenden in den Fokus.
Datenschutzrechtliche Hinweise zur Datenverarbeitung auf Basis des HinSchG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten findet ausschließlich im Rahmen der durch das HinSchG gesetzten gesetzlichen Vorgaben statt. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist § 10 HinSchG, wonach HinSchG-Meldestellen im Sinne von §12 HinSchG befugt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung ihrer in den §§ 13 und 14 HinSchG bezeichneten Aufgaben erforderlich ist.
Auch die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, z.B. Gesundheitsdaten, ist insoweit erlaubt, wobei angemessene Maßnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen getroffen werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, beispielsweise Hinweise zu Betroffenenrechten, finden Sie auf unserer Website unter Datenschutzerklärung - DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH (rettungsdienst-ortenau.de).