Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg
Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete nächsterreichbare Einrichtung zu befördern. (Definition nach §1 Abs. 2 Satz 1 Rettungsdienst-Gesetz (RDG))
Außerdem hat der Rettungsdienst im Rahmen von Krankentransporten die Pflicht, Nicht-Notfallpatienten (Kranke, Verletzte oder sonstige Hilfsbedürftige) nötigenfalls erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
Ein funktionierender Rettungsdienst erfordert eine lückenlose Versorgung vom Eintritt des Notfalls bis zur Aufnahme des Notfallpatienten in eine für die weitere Versorgung geeignete Klinik. Dabei greifen die verschiedenen Stufen der Hilfe wie eine Kette ineinander.
Dabei steht heute nicht mehr der schnelle Transport des Notfallpatienten im Vordergrund. Entscheidend kommt es vielmehr auf die Wiederherstellung der Vitalfunktionen am Ort des Notfallgeschehens und auf deren Erhalt während des Transports in einem Rettungsmittel durch qualifiziertes ärztliches und nichtärztliches Personal an.
Medizinprodukte-Betreiberverordnung - MPBetreibV
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle innerhalb der DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH folgende Aufgaben wahr:
- die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
- die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
- die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
In der Integrierten Leitstelle Ortenau (ILS Ortenau) werden entsprechend der Aufgaben einer Notrufabfragestelle personenbezogene Daten verarbeitet. Bei einem Notruf werden entsprechend § 164 Abs.1 TKG, immer die Rufnummer des Anschlusses und die Daten, die zur Ermittlung des Standortes erforderlich sind, von dem die Notrufverbindung ausgeht, übermittelt. Nach § 35 FwG BW werden zudem die Telefongespräche aufgezeichnet. Die Daten werden 95 Tage gespeichert. Je nach Endgerät und Mobilfunkprovider können bei einem Notruf auch genaue Standortdaten von dem Endgerät an die Leitstelle übermittelt werden. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Einsatzbearbeitung in der Leitstelle verarbeitet werden, werden entsprechend der Aufbewahrungsfrist 10 Jahre gespeichert.
Um bei einem Notfalleinsatz im Tunnel schnellstmöglich die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können, hat die Leitstelle Zugriff auf bewegte Bilder von Videokameras im Tunnel. Diese Daten werden von der Leitstelle nicht aufgezeichnet und sind nur in Echtzeit verfügbar.
Die Datenschutzinformation zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Integrierten Leitstelle finden Sie als pdf-Datei unter der Rubrik Datenschutz.
Bei Fragen zur Datenverarbeitung und -speicherung in der Leitstelle können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der ILS Ortenau wenden.
DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH, Rammersweierstr. 3, 77654 Offenburg
Mail: datenschutz(at)rettungsdienst-ortenau.de, Tel.: +49 (0) 781/43370-69