Gegenstand der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden einzuleiten, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern.
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Gegenstand des Krankentransportes ist es, Nicht-Notfallpatienten unter fachgerechter Betreuung z.B. von oder zur Behandlung in eine Arztpraxis, zum oder aus dem stationären, bzw. ambulanten Krankenhausaufenthalt oder von oder zur Rehabilitation zu befördern.
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