Die Rettungskette
Die Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlichen Störungen der Vitalfunktionen, muss in den einzelnen Bereichen, vom Notfallort bis zur endgültigen Behandlung in einer Klinik, durch definierte Aufgabenstellungen gesichert sein. Anhand eines vor vielen Jahren eingeführten Arbeitsmodells der Rettungskette lassen sich die Funktionsabläufe darlegen und entsprechende Forderungen für die einzelnen Glieder dieser Kette ableiten. Die Effizienz des gesamten Systems hängt davon ab, dass jeder Bereich auf die Leistungsfähigkeit des nächsten abgestimmt ist, und keine Versorgungslücke, kein Riss der Kette entsteht.
Die Sofortmaßnahmen
Als erstes Glied der Rettungskette gelten die Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen zählen z.B. Absichern der Unfallstelle, Retten aus der Gefahrenzone, Wiederbelebung und Atemspende bei Herz-Kreislauf-Stillstand, Blutstillung, Schockbekämpfung, Herstellung der stabilen Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, Notruf veranlassen, ohne die Hilfeleistung zu unterbrechen.
Die Reihenfolge der Hilfeleistungen richtet sich nach der jeweils vorgefundenen Notfallsituation. Nach einem Verkehrsunfall beispielsweise steht das Absichern der Unfallstelle an erster Stelle, da es in erster Linie auch eine Maßnahme zum Eigenschutz der Ersthelfer ist.
Der Notruf
Das zweite Glied der Kette betrifft den Notruf.
Voraussetzung für den schnellen und gezielten Einsatz von Rettungsfahrzeugen und Personal ist ein reibungslos arbeitendes Melde-, Alarm- und Koordinationssystem. Notrufe können zum einen an gebührenfreien Notrufmeldern (Notrufsäulen der Björn Steiger-Stiftung, des ADAC, öffentliche Notruftelefone), zum anderen über mobile oder private Telefone mit der bundeseinheitlichen Notrufnummer 112 abgesetzt werden.
Alle Hilfeersuche über diese Telefonnummer laufen automatisch bei der nächsten Rettungsleitstelle auf. Dort wird die Auswahl des geeigneten Rettungsfahrzeuges mit der entsprechenden Besatzung nach klaren einsatztaktischen Prinzipien unter Berücksichtigung der Art des Notrufes, der Entfernung, der Straßenverhältnisse etc. getroffen. Die Aufgaben der Rettungsleitstellen sind in den Rettungsdienstgesetzen der Länder festgelegt.
Die Erste Hilfe
Als drittes Glied der Rettungskette gelten die erweiterten Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Bei vielen Notfällen können trotz der Schnelligkeit des modernen Rettungsdienstes schwere Schäden oder der Tod nur durch sofortiges sachgerechtes Eingreifen von Passanten (Verkehrsteilnehmern, Arbeitskollegen, Familienangehörigen) verhindert werden. Die Probleme bei Erkrankungen und Vergiftungen liegen ähnlich.
Jeder Bürger sollte daher die elementaren Verfahren wie schnelle Rettung aus dem Gefahrenbereich durch die Anwendung von Rettungsgriffen, Seitenlagerung bewusstloser Personen, Überstreckung des Kopfes bei Verdacht auf Atemwegsverlegung, Anlegen von Notverbänden und Atemspende beherrschen und anwenden, das heißt, über eine Grundausbildung in erster Hilfe verfügen.
Eine vernünftige Erste-Hilfe-Ausbildung sollte zweckmäßigerweise, angepasst an das Verständnisvermögen der Kinder, bereits in der Schule beginnen. In §330c des Strafgesetzbuches ist die allgemeine Hilfepflicht für jedermann festgelegt.
Unterlassene Hilfeleistung:
"Wer bei Unglücksfällen oder Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihn den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Der Rettungsdienst
Der Rettungsdienst ist mittlerweile zu einem selbstverständlichen und elementaren Baustein der öffentlichen Daseinsfürsorge geworden.
Der Rettungsdienst umfasst nach dem Rettungsdienstgesetz Baden Württemberg die Notfallrettung und den Krankentransport, und ist als solcher eine öffentliche Aufgabe.
Ein funktionierender Rettungsdienst erfordert eine lückenlose Versorgung des Notfallpatienten, bis zur Aufnahme, in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung, und hat im Rahmen von Krankentransporten die Pflicht, Nicht-Notfallpatienten (Kranke, Verletzte oder sonstige Hilfsbedürftige) nötigenfalls erste Hilfe zu leisten, und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.
Die Klinik
Die Klinik mit zentraler Notaufnahme und Intensiveinheiten.
Wie Erfahrungen mit gut funktionierenden Rettungsdiensten zeigen, muss der innerklinische Ablauf der Versorgung von Notfallpatienten an das vorgeschaltete Glied angepasst sein.
Die Klinik muss die Vorinformation durch den Rettungsdienst für die Vorbereitung der klinischen Untersuchung nutzen. Innerhalb der Klinik muss in kürzester Zeit der zuständige Vertreter des betroffenen Fachgebietes bereit stehen, Anweisungen für die nachfolgenden Maßnahmen erteilen, und bei Eintreffen des Patienten die orientierende Untersuchung des Rettungsdienstpersonals durch fachspezifische Diagnostik bestätigen und ergänzen.
Bei Notfällen, die eine interdisziplinäre Versorgung erfordern, müssen kurzfristig alle betroffenen Fachgebiete mit verantwortlichen Ärzten vertreten sein.